Assistenzhunde

Assistenzhunde helfen, im Sinne des § 12e Absatz 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes und der in Deutschland geltenden Assistenzhundeverordnung (AHundV), Menschen mit einem Handicap, selbstständiger und freier zu leben. Denn Assistenzhunde übernehmen Aufgaben, die eine Person mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung nicht selbst erledigen kann.

Entsprechend der Assistenzhundeverordnung werden Assistenzhunde in folgende Arten unterteilt:

  1. Blindenführhund: Assistenzhund für Menschen mit Blindheit oder einer Beeinträchtigung des Sehvermögens,
  2. Mobilitätsassistenzhund: Assistenzhund für Menschen mit motorischer Beeinträchtigung
  3. Signalassistenzhund: Assistenzhund für Menschen mit akustischer Wahrnehmungs-beeinträchtigung,
  4. Warn- und Anzeige-Assistenzhund: Assistenzhund für Menschen mit stoffwechselbedingten Beeinträchtigungen, anaphylaktischer Allergie, olfaktorischen Wahrnehmungsbeeinträchtigungen oder für Menschen mit neurologisch-, stoffwechsel- oder systemisch bedingten Anfallserkrankungen und
  5. PSB-Assistenzhund: Assistenzhund für Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen.

Ein Assistenzhund muss bestimmte Anforderungen erfüllen, um als zertifizierter Assistenzhund von der entsprechenden Landesstelle anerkannt zu werden. Schulung in der Grunderziehung, im besten Fall von Welpenalter an, und des Sozial- und Umweltverhalten stehen hier zunächst im Vordergrund. Ab dem 12. Lebensmonat wird der werdende Assistenzhund auf seine gesundheitliche Eignung geprüft. Aber nicht zu vergessen ist die Motivation des Hundes. Zeigt der Hund ausreichend Freude und Spaß an seiner Arbeit als Assistenzhund steht nach entsprechend dem Tierschutzgesetz an die Spitze der Anforderungen.

Auch der künftige Assistenzhundehalter muss einige Kriterien erfüllen. So wird zum Beispiel eingeschätzt, ob die aktuellen Lebensumstände die Haltung eines Hundes erlauben. Außerdem muss ein Nachweis erbracht werden, dass ein Assistenzhund in Sinne von Inklusion und Teilhabe dem Menschen helfen kann, ein selbständigeres Leben zu führen. Dies erfolgt über den Schwerbehindertenausweis, dem Grad der Behinderung oder einer Bescheinigung eines Sozialleistungsträgers oder einer fachärztlichen Bescheinigung.

Für die Ausbildung zum Assistenzhund gibt es mit der seit 2023 geltenden Assistenzhundeverordnung in Deutschland klare Vorgaben. Dazu gehören, dass die Ausbildung mindestens 60 Zeitstunden in Anspruch genommen hat, die über mindestens 2 Monate verteilt wurden. Ziel der Ausbildung ist es nicht nur dem Hund seine Fertigkeiten als Assistenzhund beizubringen, sondern viel mehr aus Mensch und Hund eine funktionsfähige Einheit zu bilden. Dazu gehören neben der praktischen Fähigkeiten auch theoretische Kenntnisse in u. a. Haltung, Gesundheit, Wesen und Verhalten des Hundes.
Die eigentliche Ausbildung zum Assistenzhund beginnt entsprechend der AHundV im Alter von 15 Monaten. Die Ausbildungsinhalte sind in der AHundV ausführlich aufgeführt. Allein beim Warn- und Anzeige-Assistenzhund kann die Kernausbildung schon vor dem 15. Lebensmonat beginnen.

Am Ende der Ausbildung wird der Assistenzhund zusammen mit seinem Halter von einem nach AHundV und Landesstelle anerkannten Prüfer geprüft. Zu dem Zeitpunkt darf der Hund nicht unter 21 Monaten alt sein. Nach bestandener Prüfung erhalten Halter und Hund ein von der Landesstelle erstelltes Zertifikat und einen Ausweis. Außerdem dürfen Sie das staatlich anerkannte Logo zur Kennzeichnung von zertifizierten Assistenzhunden tragen. Damit gelten dann auch die Sonderrechte, die ein Assistenzhund im Sinne des § 12e Absatz 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes hat.

Die Anerkennung zum Assistenzhund gilt bis zum 10. Lebensjahr. In der Zeit muss der Assistenzhund jährlich gesundheitlich überprüft werden. Danach kann jährlich eine Verlängerung beantragt werden.

Da Assistenzhunde aber mit der Anerkennung nicht aufhören zu lernen, ist auch nach bestandener Prüfung regelmäßiges Training wichtig. Ich biete dazu in individuellen Einzelstunden und Gruppenstunden nur für Assistenzhunde und deren Halter, die Möglichkeit.
Dabei konzentrieren wir uns auf die speziellen Fertigkeiten des Assistenzhundes und dem Sozial- und Umweltverhalten. Damit wird auch nach der Ausbildung die Möglichkeit gegeben, sowohl im Alltag, in den eigenen vier Wänden und im öffentlichen Bereichen zu trainieren.